Version 0.4 vom 23. August 2020
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Erfassung von Briefen und Schriften von Ferruccio Busoni, ausgehend von Busonis Nachlass in der Staatsbibliothek zu Berlin · Preußischer Kulturbesitz.
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Antwort gegeben auf Briefe, die ich Ihnen in der
letzten Zeit geschrieben habe.
wieder, Ihnen zu
hält alle Persönlichkeits
nicht stand, da nehme ich keine Rücksicht, weder auf
mich noch auf andere, sondern schreibe. Der
mann
Ihre
Könnten Sie mir nicht sagen, was wir dem
nächst von Ihnen bringen sollen? Am liebsten hätte
ich etwas aus Ihrer letzten Schaffensperiode.
Ich grüße Sie herzlichst und denke mir, da
mich doch einmal einer Zeile würdigen könnten.
Schließlich: der Schlechteste bin ich ja doch nicht.
Der im November 1918 gegründete Verein hat den
Zweck,
Arnold Schönberg die Möglichkeit zu geben,
An dem Verhältnis des Publikums zur modernen Musik
ist in hervorragendem Maße der Umstand mitbestimmend
daUnklarheit empfangen mu
Richtung, Absicht, Ausdrucksgebiet und Ausdrucksweise,
Wert, Wesen und Ziel der Werke, unklar ist meist die
Wiedergabe, unklar insbesonders des Publikums
von seinen eigenen Bedürfnissen und Wünschen, und so
werden also die Werke geschätzt, geachtet, gepriesen und
bejubelt oder bloß
wegen einer einzigen Wirkung, die von al1en
gleichmäßig ausgeht: wegen der Unklarheit.
Das kann auf die Dauer keinen Berücksichtigungswerten
befriedigen: keinen ernsthaften Autor, keinen bessern
Menschen aus dem Publikum. Und hier endlich einmal
Klarheit zu schaffen, und damit berechtigten Wünschen und
Bedürfnissen Rechnung zu tragen, war einer der Anlässe, die
Arno1d Schönberg zur Gründung des Vereines bewogen
Zur Erreichung dieses Ziels sind drei Dinge erforderlich:
Damit ist auch der wesentliche Unterschied angezeigt,
der sich bei Vergleich der Aufgaben des Vereines und der
des heute üblichen Konzertlebens, von dem er sich grund
sätzlich fernhält, ergibt. Denn: muhier
1. bei Einstudierung eines Werkes im
mit einer von vornherein festgesetzten und immer zu gering
bemessenen Probenzahl schlecht und recht das Auslangen
gefunden werden – und bezeichnenderweise wird es, freilich
mehr schlecht als recht, gefunden –, so ist für die Zahl
der Proben der im Verein aufzuführenden Werke immer
nur die Erzielung der größtmöglichen Deutlichkeit, die Er
füllung aller aus dem Werke zu entnehmenden Intentionen
des Autors maßgebend. Und ergäbe das einen im heutigen
Musikbetrieb nicht wiederzufindenden Aufwand von Proben
(wie dies – um nur ein Beispiel herauszugreifen – etwa
beim Studium einer Symphonie von
nach zwölf meist vierstündigen Proben zur Erstaufführung,
nach weiteren zwei Proben zur Wiederholung gelangt ist,):
bevor nicht wenigstens jene Grundbedingungen einer guten
Reproduktion gegeben sind, kann und darf im Verein ein
Werk nicht aufgeführt werden.
Wird – um ein solches Studium zu ermöglichen –
schon bei der Wahl der Ausführenden vorerst auf jüngere
Künstler, also weniger bekannte und solche bekannte, die sich
dem Verein aus Interesse an der Sache zur Ver
fügung stellen, gegriffen, auf solche, deren Ruf man teuer
bezahlen mu
Auswahl jenes Virtuosentum ausgeschaltet, dem das auf
zuführende Werk nicht Selbstzweck, sondern lediglich Mittel
zu einem Zweck ist, der keinesfalls der des Vereins sein
kann, nämlich: Entfaltung von Virtuosität und Eigenart, die
fernab von der Sache liegt, Erzielung eines rein persön
lichen Erfolges. Durch den schon erwähnten AusschlußAusschluss aller Beifalls-, Miß Missfalls- und Dankesbezei
gungen wird Derartiges an sich unmöglich. Der einzige
Bietet nun eine so gründlich vorbereitete Aufführung
schon große Gewähr dafür, da
Verständnis verholfen werde, so ist dem Verein durch die
Einführung wöchentlicher Veranstaltungen*)
hiezu ein
weiteres, noch wirksameres Mittel gegeben, und zwar:
2. das der oftmaligen Wiederholungen jedes Werks.
Weiters wird, um den gleichmäßigen Besuch der Veran
staltungen zu sichern, das Programm im Vorhinein
nicht bekanntgegeben.
Nur durch Erfüllung dieser beiden Erfordernisse: gründ
liches Studium und oftmalige Wiederholung, kann Klarheit
an Stelle der sonst als einziger Eindruck einer einmaligen
Wiedergabe verbleibenden Unklarheit treten, kann sich ein
den Absichten des Werkes entsprechendes Verhältnis ein
stellen, ein Sich-Einleben in dessen Stil und Sprache,
schließlich eine Vertrautheit, die sonst nur durch Selbst
studium erreichar ist, und die dem Konzertpublikum von
heute höchstens mit den oft aufgeführten k1assischen
Werken nachgerühmt werden könnte.
Die dritte Bedingung zur Erreichung der Ziele des
Vereins wird dadurch erfüllt, da
Hinsicht
nichtöffentlich sind, daGäste (auswärtige
ausgenommen) keinen Zutritt haben und da
glieder sich verpflichten, jede öffent1iche Bericht
erstattung über die Aufführungen und Tätigkeit des
Diese Nichtöffentlichkeit der Veranstaltungen wird
durch die gleichsam pädagogischen Bestrebungen des
Vereins bedingt und deckt sich mit dessen Tendenz, den
dienen, also lediglich durch die Wirkung, die von der
Musik selbst
ausgeht. Propaganda für Werk und Autor
Deshalb soll auch keine Richtung bevorzugt und
nur das Wertlose ausgeschlossen werden, im übrigen aber
alle moderne Musik, von
Jüngsten, die ja sonst fast nicht oder nur unzulänglich zu
Wort kommen, dargebracht werden.
Im Allgemeinen ist der Verein bestrebt, den Mitgliedern
das an solchen Werken darzutun, die geeignet sind, das
Schaffen eines Komponisten von seiner charakteristischesten
und zunächst womöglich auch ansprechendsten Seite zu
zeigen. Es kommen daher nebst Liedern, Klavierstücken,
Kammermusik und kleineren Chorsachen auch Orchester
werke in Betracht, welche – da der Verein heute noch
Ein zweiter Vorteil solchen Musizierens ist in der
konzertmäßigen Art der Wiedergabe dieser
Arrangements gelegen. Da es sich dabei nicht um
In den ersten neun Vereinsveranstaltungen gelangten
zur Aufführung
Folgende Werke befinden sich in Vorbereitung und
sind u. a. in Aussicht genommen:
Schließlich sei erwähnt, da
Aufführungen auch Vorträge und sonstige, den Zwecken
des Vereines dienende Veranstaltungen abgehalten werden.
Die Mittel zur Erreichung des Zweckes sollen
folgendermaßen aufgebracht werden:
Für die Bemessung der Mitgliedsbeiträge ist folgendes
maßgebend:
Die wöchentlichen Vereinsabende sind als Konzerte
aufzufassen, auf welche die Mitglieder für eine Saison
kategorie kann für eine ganze Saison im Voraus, oder in
vierteljährigen, monatlichen oder auch wöchentlichen Teil
beträgen bezahlt werden, wobei das Mitglied aber die Ver
pflichtung zur fortlaufenden Bezahlung für die ganze
Saison übernimmt. Außerdem ist zu Beginn des Vereins
jahres, bezw. beim Eintritt in den Verein, eine Grundgebühr
zu bezahlen, deren Höhe sich nach der Sitzkategorie richtet.
Es gibt vier Sitzkategorien. Die billigste (4.) kostet
wöchentlich 1 Krone, die nächste (3.) 2 Kronen, die folgende
3 Kronen; die 1. Kategorie ist denjenigen überlassen, welche
freiwillig mehr bezahlen wollen.
Dementsprechend stellen sich die Mitgliedsbeiträge so:
Die Einführung einer solchen Abstufung der Mitglieds
beiträge wurde getroffen, um die bedeutenden Kosten des
Vereins in einer gerechten Weise, also nach Maßgabe der
Zahlungsfähigkeit jedes Mitglieds, aufteilen zu können;
Lage sind größere Opfer zu bringen, vorzugsweise die ersten
zwei Klassen benützt werden.
Den Beitritt zu diesem Verein erklärt man durch
Ausfüllung und Übersendung der beiliegenden "Beitritts
erklärung", wobei Kenntnis und Anerkennung der Statuten
vorausgesetzt ist.
16. Februar 1919.
Auszug aus den Statuten
§ 4. Mitg1ied kann jede unbescholtene·und ehrenhafte Person
werden, weiche sich den Vereinssatzungen unterwirft.
§ 6. Die Mitglieder des Vereins sind verpf1ichtet:
a) die Zwecke des Vereins zu fördern und Schädigungen zu
verhüten;
b) die Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr auch im Falle
des vorzeitigen Austritts zu bezahlen;
c) die Tendenz des Vereins nicht zu verletzen.
§ 8. Die Vereinsleitung besteht aus:
a) dem Präsidenten Arnold Schönberg, dessen Funktionsdauer
nicht begrenzt ist;
b) 10 bis 20 Vorstandsmitgliedern (den Vortragsmeistern, dem
Sekretär, den Ordnern etc.), welche von der Generalversammlung im
mit dem Präsidenten gewählt werden.
§ 9. Der Präsident hat in der Leitung des Vereins voll
kommen freie Hand. Er bestimmt Höhe und Art der für die
Zwecke des Vereins nötigen Ausgaben, Honorierung der Mitwirkenden
und der im § 10 erwähnten Vorstandsmitglieder, Mietpreise der Säle,
Ausgaben für Vortragsabende, administrative Regien etc. Ihm steht
auch das Recht zu, würdigen und bedürftigen Mitgliedern die Zahlung
der Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.
§ 12. Alle Beschlüsse der Generalversamm1ung, ein
schließlich Wahlen, Statutenänderungen, Vereinsauflösung etc., be
dürfen zur Giltigkeit der Zustimmung des Präsidenten