Ferruccio Busoni an Philipp Jarnach arrow_backarrow_forward

Zürich · 13. Januar 1920

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Diplomatische Umschrift
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N.Mus.Nachl. 30,55

13.1.20 Der Brief wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zürich verfasst; im Kalliope-Verbundkatalog ist irrtümlich London als Entstehungsort vermerkt.

L J    als ich heute das sehr herzliche
Vergnügen hatte mit Ihnen zu plaudern,
vergass ich, Ihnen folgendes mitzutheilen:

Br. & H. schreiben am 5. Jan. 1920: Der im Folgenden auszugsweise zitierte Brief wurde vollständig in Busoni / Breitkopf & Härtel / Hanau 2012, Bd. 2, Nr. 1498, S. 417 f. publiziert. Die hier in der diplomatischen Umschrift vorgenommenen Ergänzungen in eckigen Klammern folgen dieser Edition; Bemerkungen in runden Klammern wurden von Busoni dem originalen Brieftext hinzugefügt.

„Selbstverständlich hatten wir nicht an
„eine gänzliche Abtretung des Urheber[-]
„u. Verlagsrecht[s] an dem Text (– Wandbild –)
„gedacht, sondern nach der poetischen
„Widmung an Schoeck nur vermuthet, (sic)
„dass Ihnen die Vertonung durch Schoeck
„auf jeden Fall recht sein würde. Nachdem Jarnach die Vertonung des Wandbild-Szenariums aufgegeben hatte (vgl. dazu die Kommentierung in Busonis Brief vom 2.12.1919), übermittelte Busoni im Juni 1918 eine vermutlich noch handschriftliche Version des Librettos an Othmar Schoeck (die Druckfasseung erschien erst im Juli des Jahres, vgl. Busoni 1918, möglicherweise hat sich Willi Schuh, der Herausgeber der nachfolgenden Quelle, aber auch im Datum vertan und im Zuge der Textübertragung versehentlich ‚Juni‘ statt ‚Juli‘ notiert). Die darauf vermerkte Widmung Busonis lässt tatsächlich vermuten, dass ihm eine Vertonung durch Schoeck recht, wenn nicht sogar erwünscht wäre. Sie trägt folgenden Wortlaut: ‚Ob Othmar Schoeck / das reizen könnte, / was ich dem Alterthum / entlehnte, / es frägt sich zweifelnd / der Verfasser. / Ob Du ein Nehmer / oder Lasser, / die Wörter- und / Geberden-Schachtung / empfang als Zeichen / meiner Achtung. / 1918. / Ferruccio Busoni / Zürich 13. Juni‘ (zit. nach Busoni/Schuh 1966, S. 132). Bestätigt wird die Annahme, dass Busoni eine Vertonung des Wandbild-Librettos durch Schoeck gewollt hat, zudem durch den Entwurf eines Gedichts anlässlich der ‚Überreichung von D F. [vmtl. in der Druckausgabe von 1920] an Schoeck (Busonis Verse sind überliefert in: Notizbuch 6, 1917–1920, S. 41, D–B, Mus.Nachl. F. Busoni H, 18,6, Digitalisat der Staatsbibliothek zu Berlin). Wenn
„Sie nun der freundschaftlichen Einraümung
„eines Gebrauchsrechtes [auch] noch die weitere
„Gefälligkeit tantième-freier Überlassung
„hinzufügen, so ist das ein besonderes
„Entgegenkommen, das wir – und zweifel-
„los auch Herr Schoeck, vollauf zu
„würdigen wissen. Die Einräumung eines Gebrauchsrechtes – im konkreten Fall also des Rechts auf Vertonung des Textbuches – hatte im Vorfeld zu einem Interessenskonflikt zwischen Busoni und Schoeck geführt, da Busoni Ende 1919 intendierte, das Libretto selbst zu vertonen. In einem Brief an seine Frau entwarf er einen ‚Plan‘ für ‚Vier TheaterAbende‘ und kam zu dem Schluss: Das Wandbild, als chinesische Version, leitet Turandot ausgezeichnet ein. Ich habe auch schon den Anfang der Musik ein wenig im Kopfe‘ (vgl. Brief an Gerda Busoni, London, 6.11.1919, in: Busoni/Weindel 2015, Bd. 1, Nr. 794, S. 704). Dem stand entgegen, dass Schoeck bereits einen eigenen Vertrag mit Breitkopf & Härtel geschlossen hatte zur Übernahme seiner Wandbild-Vertonung (vgl. Busoni/Weindel 2015, Bd. 2, S. 1105, Anm. 295). Busoni hatte von der Inverlagnahme von Schoecks Komposition offenbar aus der Zeitung erfahren (siehe die Kommentierung in seinem Brief vom 19.11.1919) und war erbost: ‚Man hat mir oft zugegeben dass ich ein logisch denkendes Hirn habe. Deshalb glaube ich auch diesmal logisch zu argumentieren, wenn ich mich mit dem ‚Wandbild‘ als ganz frei und im Rechte erkenne, damit zu machen, was mir beliebt. […] [Schoeck] hat nicht einen Brief von mir, sondern eine scherzhafte Widmung in Versen, auf dem Umschlag des geschenkten Exemplares; auf einer Widmung schreibt man immer was Verbindliches für den Anderen u. Bescheidenes für sich. Das ist noch nicht eine Übergabe von Rechten, sondern es ist von Schoeck’s Seite //ein juristisches// Unrecht, wenn er ohne mich auch nur zu benachrichtigen das Stück veröffentlicht‘ (Brief an Gerda Busoni, London, 28.11.1919, in: ibid., Bd. 1, Nr. 807, S. 718).
Im Interesse einer weiterhin guten Geschäftsbeziehung mit seinem Stammverlag Breitkopf & Härtel verzichtete Busoni aber letztlich auf die Gebrauchsrechte an dem Szenarium, wie sich aus dem hier zitierten Brief des Verlages ableiten lässt, obwohl er seiner Ansicht nach eine eigene Vertonung rechtlich gesehen durchaus hätte durchsetzen können (vgl. Galston/Weindel 2000, S. 27). Noch 1921 verfolgte Busoni Pläne, das Wandbild als eine Szene in seine Faust-Oper zu integrieren (siehe das Faksimile von seinem ‚Plan der SommerArbeit 1921‘, in: Beaumont 1987, S. 339). Das Wandbild-Debakel beschäftigte Busoni noch wenige Monate vor seinem Tod. Gottfried Galston notierte dazu in seinen Kalendernotizen: ‚[Busoni] klagt, dass sobald ein Manuskript, ein Brief, ein Text das Haus verlässt – das geistige Gut wie vogelfrei behandelt wird […]. Er erzählte den Fall seines Operntextes (Wandbild), der an befreundete Musiker versandt wurde. Othmar Schoeck stürzte sich darauf, komponierte drauf los, und jetzt hatte FB selbst das Recht verloren, diese seine eigene Oper zu vertonen! Wenn das ‚Recht‘ auch nicht dieser Ansicht [ist] – die Wege sind verriegelt und schwer zu öffnen‘ (Tagebucheintrag Galstons vom 27.3.1924, in: Galston/Weindel 2000, S. 26 f.). Der Eintrag veranschaulicht, wie anhaltend kompliziert das Verhältnis war zwischen dem quasi in Ungnade gefallenen Schoeck und seinem einstigen Förderer Busoni – er hatte Schoeck bereits kurz nach dem Kennenlernen 1916 bei Breitkopf & Härtel ‚herzlich empfohlen‘ und sich für eine Inverlagnahme des jungen Komponisten stark gemacht (Busoni / Breitkopf & Härtel / Hanau 2012, Bd. 2, Nr. 1131, S. 148).
Auf eine tantiemenfreie Überlassung der Rechte konnte man sich darüber hinaus nicht verständigen. Busoni wurden 10% der zu erzielenden Aufführungsgebühren an Tantiemen zugestanden (vgl. Brief von Breitkopf & Härtel an Schoeck vom 23.8.1920, zit. nach einer Kopie des Originals, Verlagsarchiv B & H, Wiesbaden, [o. Sign.], erwähnt in: Busoni/Weindel 2015, Bd. 2, S. 1118, Anm. 454).
Haben Sie für diese
„freundschaftliche und wohlwollende (sic)
„Behandlung dieser Angelegenheit unseren herzlichsten Dank!“

Sie sehen! – Ihr F. Busoni

13. Januar 1920 Der Brief wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zürich verfasst; im Kalliope-Verbundkatalog ist irrtümlich London als Entstehungsort vermerkt.

L J,

als ich heute das sehr herzliche Vergnügen hatte, mit Ihnen zu plaudern, vergaß ich, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Breitkopf & Härtel schreiben am 5. Januar 1920: Der im Folgenden auszugsweise zitierte Brief wurde vollständig in Busoni / Breitkopf & Härtel / Hanau 2012, Bd. 2, Nr. 1498, S. 417 f. publiziert. Die hier in der diplomatischen Umschrift vorgenommenen Ergänzungen in eckigen Klammern folgen dieser Edition; Bemerkungen in runden Klammern wurden von Busoni dem originalen Brieftext hinzugefügt.

„Selbstverständlich hatten wir nicht an eine gänzliche Abtretung des Urheber- und Verlagsrechts an dem Text (– Wandbild –) gedacht, sondern nach der poetischen Widmung an Schoeck nur vermutet, (sic) dass Ihnen die Vertonung durch Schoeck auf jeden Fall recht sein würde. Nachdem Jarnach die Vertonung des Wandbild-Szenariums aufgegeben hatte (vgl. dazu die Kommentierung in Busonis Brief vom 2.12.1919), übermittelte Busoni im Juni 1918 eine vermutlich noch handschriftliche Version des Librettos an Othmar Schoeck (die Druckfasseung erschien erst im Juli des Jahres, vgl. Busoni 1918, möglicherweise hat sich Willi Schuh, der Herausgeber der nachfolgenden Quelle, aber auch im Datum vertan und im Zuge der Textübertragung versehentlich ‚Juni‘ statt ‚Juli‘ notiert). Die darauf vermerkte Widmung Busonis lässt tatsächlich vermuten, dass ihm eine Vertonung durch Schoeck recht, wenn nicht sogar erwünscht wäre. Sie trägt folgenden Wortlaut: ‚Ob Othmar Schoeck / das reizen könnte, / was ich dem Alterthum / entlehnte, / es frägt sich zweifelnd / der Verfasser. / Ob Du ein Nehmer / oder Lasser, / die Wörter- und / Geberden-Schachtung / empfang als Zeichen / meiner Achtung. / 1918. / Ferruccio Busoni / Zürich 13. Juni‘ (zit. nach Busoni/Schuh 1966, S. 132). Bestätigt wird die Annahme, dass Busoni eine Vertonung des Wandbild-Librettos durch Schoeck gewollt hat, zudem durch den Entwurf eines Gedichts anlässlich der ‚Überreichung von D F. [vmtl. in der Druckausgabe von 1920] an Schoeck (Busonis Verse sind überliefert in: Notizbuch 6, 1917–1920, S. 41, D–B, Mus.Nachl. F. Busoni H, 18,6, Digitalisat der Staatsbibliothek zu Berlin). Wenn Sie nun der freundschaftlichen Einräumung eines Gebrauchsrechtes auch noch die weitere Gefälligkeit tantième-freier Überlassung hinzufügen, so ist das ein besonderes Entgegenkommen, das wir – und zweifellos auch Herr Schoeck, vollauf zu würdigen wissen. Die Einräumung eines Gebrauchsrechtes – im konkreten Fall also des Rechts auf Vertonung des Textbuches – hatte im Vorfeld zu einem Interessenskonflikt zwischen Busoni und Schoeck geführt, da Busoni Ende 1919 intendierte, das Libretto selbst zu vertonen. In einem Brief an seine Frau entwarf er einen ‚Plan‘ für ‚Vier TheaterAbende‘ und kam zu dem Schluss: Das Wandbild, als chinesische Version, leitet Turandot ausgezeichnet ein. Ich habe auch schon den Anfang der Musik ein wenig im Kopfe‘ (vgl. Brief an Gerda Busoni, London, 6.11.1919, in: Busoni/Weindel 2015, Bd. 1, Nr. 794, S. 704). Dem stand entgegen, dass Schoeck bereits einen eigenen Vertrag mit Breitkopf & Härtel geschlossen hatte zur Übernahme seiner Wandbild-Vertonung (vgl. Busoni/Weindel 2015, Bd. 2, S. 1105, Anm. 295). Busoni hatte von der Inverlagnahme von Schoecks Komposition offenbar aus der Zeitung erfahren (siehe die Kommentierung in seinem Brief vom 19.11.1919) und war erbost: ‚Man hat mir oft zugegeben dass ich ein logisch denkendes Hirn habe. Deshalb glaube ich auch diesmal logisch zu argumentieren, wenn ich mich mit dem ‚Wandbild‘ als ganz frei und im Rechte erkenne, damit zu machen, was mir beliebt. […] [Schoeck] hat nicht einen Brief von mir, sondern eine scherzhafte Widmung in Versen, auf dem Umschlag des geschenkten Exemplares; auf einer Widmung schreibt man immer was Verbindliches für den Anderen u. Bescheidenes für sich. Das ist noch nicht eine Übergabe von Rechten, sondern es ist von Schoeck’s Seite //ein juristisches// Unrecht, wenn er ohne mich auch nur zu benachrichtigen das Stück veröffentlicht‘ (Brief an Gerda Busoni, London, 28.11.1919, in: ibid., Bd. 1, Nr. 807, S. 718).
Im Interesse einer weiterhin guten Geschäftsbeziehung mit seinem Stammverlag Breitkopf & Härtel verzichtete Busoni aber letztlich auf die Gebrauchsrechte an dem Szenarium, wie sich aus dem hier zitierten Brief des Verlages ableiten lässt, obwohl er seiner Ansicht nach eine eigene Vertonung rechtlich gesehen durchaus hätte durchsetzen können (vgl. Galston/Weindel 2000, S. 27). Noch 1921 verfolgte Busoni Pläne, das Wandbild als eine Szene in seine Faust-Oper zu integrieren (siehe das Faksimile von seinem ‚Plan der SommerArbeit 1921‘, in: Beaumont 1987, S. 339). Das Wandbild-Debakel beschäftigte Busoni noch wenige Monate vor seinem Tod. Gottfried Galston notierte dazu in seinen Kalendernotizen: ‚[Busoni] klagt, dass sobald ein Manuskript, ein Brief, ein Text das Haus verlässt – das geistige Gut wie vogelfrei behandelt wird […]. Er erzählte den Fall seines Operntextes (Wandbild), der an befreundete Musiker versandt wurde. Othmar Schoeck stürzte sich darauf, komponierte drauf los, und jetzt hatte FB selbst das Recht verloren, diese seine eigene Oper zu vertonen! Wenn das ‚Recht‘ auch nicht dieser Ansicht [ist] – die Wege sind verriegelt und schwer zu öffnen‘ (Tagebucheintrag Galstons vom 27.3.1924, in: Galston/Weindel 2000, S. 26 f.). Der Eintrag veranschaulicht, wie anhaltend kompliziert das Verhältnis war zwischen dem quasi in Ungnade gefallenen Schoeck und seinem einstigen Förderer Busoni – er hatte Schoeck bereits kurz nach dem Kennenlernen 1916 bei Breitkopf & Härtel ‚herzlich empfohlen‘ und sich für eine Inverlagnahme des jungen Komponisten stark gemacht (Busoni / Breitkopf & Härtel / Hanau 2012, Bd. 2, Nr. 1131, S. 148).
Auf eine tantiemenfreie Überlassung der Rechte konnte man sich darüber hinaus nicht verständigen. Busoni wurden 10% der zu erzielenden Aufführungsgebühren an Tantiemen zugestanden (vgl. Brief von Breitkopf & Härtel an Schoeck vom 23.8.1920, zit. nach einer Kopie des Originals, Verlagsarchiv B & H, Wiesbaden, [o. Sign.], erwähnt in: Busoni/Weindel 2015, Bd. 2, S. 1118, Anm. 454).
Haben Sie für diese freundschaftliche und wohlwollende (sic) Behandlung dieser Angelegenheit unseren herzlichsten Dank!“

Sie sehen!

Ihr F. Busoni

                                                                
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Er erzählte den Fall seines Operntextes (<title key="E0400481">Wandbild</title>), der an befreundete Musiker versandt wurde. <persName key="E0300141">Othmar Schoeck</persName> stürzte sich darauf, komponierte drauf los, und jetzt hatte <rs key="E0300017">FB</rs> selbst das Recht verloren, diese seine eigene <rs key="E0400481">Oper</rs> zu vertonen! Wenn das <mentioned rend="sq-du">Recht</mentioned> auch nicht dieser Ansicht [ist] – die Wege sind verriegelt und schwer zu öffnen</q> (Tagebucheintrag <persName key="E0300049">Galstons</persName> vom <date when-iso="1924-03-27">27.3.1924</date>, in: <bibl><ref target="#E0800119"/>, S. 26 f.</bibl>). Der Eintrag veranschaulicht, wie anhaltend kompliziert das Verhältnis war zwischen dem quasi in Ungnade gefallenen <persName key="E0300141">Schoeck</persName> und seinem einstigen Förderer <persName key="E0300017">Busoni</persName> – er hatte <persName key="E0300141">Schoeck</persName> bereits kurz nach dem Kennenlernen <date key="1916">1916</date> bei <orgName key="E0600002">Breitkopf &amp; Härtel</orgName> <q>herzlich empfohlen</q> und sich für eine Inverlagnahme des jungen Komponisten stark gemacht (<ref target="#E0800050"/>, Bd. 2, Nr. 1131, S. 148). <lb/>Auf eine tantiemenfreie Überlassung der Rechte konnte man sich darüber hinaus nicht verständigen. <persName key="E0300017">Busoni</persName> wurden 10% der zu erzielenden Aufführungsgebühren an Tantiemen zugestanden (vgl. Brief von <orgName key="E0600002">Breitkopf &amp; Härtel</orgName> an <persName key="E0300141">Schoeck</persName> vom <date when-iso="1920-08-23">23.8.1920</date>, zit. nach einer Kopie des Originals, Verlagsarchiv <rs key="E0600002">B &amp; H</rs>, <placeName key="E0500061">Wiesbaden</placeName>, [o. Sign.], erwähnt in: <bibl><ref target="#E0800023"/>, Bd. 2, S. 1118, Anm. 454</bibl>). </note> Haben Sie für diese <lb rend="after:„"/>freundschaftliche und wohlwollende (sic) <lb rend="after:„"/>Behandlung dieser Angelegenheit unseren herzlichsten Dank!</q></p> <p rend="space-above indent-2-first">Sie sehen! <orig>–</orig> <seg type="closer" subtype="signed">Ihr <persName key="E0300017">F. Busoni</persName></seg></p> </div>
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2Diplomatische Umschrift
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13 Jan.
20
[Preus]sischer
Staat[s]-
bibliot[hek]
zu Berlin
Kulturbesitz
                                                                
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Dokument

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Überlieferung
Deutschland | Berlin | Staatsbibliothek zu Berlin · Preußischer Kulturbesitz | Musikabteilung mit Mendelssohn-Archiv | Nachlass Ferruccio Busoni | N.Mus.Nachl. 30,55 |

Nachweis Kalliope

Zustand
Rechte obere Ecke des Briefes ausgerissen (evtl. mit Textverlust), ansonsten gut erhalten.
Umfang
1 Blatt, 1 beschriebene Seite
Hände/Stempel
  • Hand des Absenders Ferruccio Busoni, Brieftext in schwarzer Tinte, in lateinischer Schreibschrift
  • Hand des Archivars, der mit Bleistift die Signatur eingetragen hat
  • unbekannte Hand, die auf der Rückseite das Briefdatum vermerkt hat
  • Bibliotheksstempel (rote Tinte)
Bildquelle
Staatsbibliothek zu Berlin · Preußischer Kulturbesitz: 12

Zusammenfassung
Busoni gibt auszugsweise den Inhalt eines Briefes von Breitkopf & Härtel vom 5. Januar 1920 wieder, worin der Verlag um tantiemenfreie Überlassung von Busonis Libretto Das Wandbild für eine Vertonung durch Othmar Schoeck bittet.
Incipit
als ich heute das sehr herzliche Vergnügen hatte, mit Ihnen zu plaudern

Inhaltlich Verantwortliche
Christian Schaper Ullrich Scheideler
bearbeitet von
Stand
31. Mai 2022: in Korrekturphase (Transkription abgeschlossen, Auszeichnungen codiert, zur Korrekturlesung freigegeben)
Stellung in diesem Briefwechsel
Vorausgehend Folgend
Benachbart in der Gesamtedition